Moodus

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Polestarr B.V., die auch unter dem Namen MOODUS handelt,
mit Sitz in Amsterdam,
Handelskammer Nummer 67418139

 

1 Definitionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Moodus, wie sie unter www.moodus.nl abrufbar und im Handelsregister der Handelskammer Amsterdam unter der Nummer 67418139 hinterlegt sind.

Dienstleistungen: die (Software-)Dienstleistungen, die Moodus dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages zu liefern hat.

Moodus: Moodus B.V., mit Sitz im Gyroscoopweg 23, 1042AC, Amsterdam, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 67418139.

Kunde: das Unternehmen, das das Moodus-Terminal und/oder die Dienste von Moodus nutzt.

Lizenz: das dem Kunden von Moodus gewährte Nutzungsrecht an der von Moodus entwickelten Software.

Moodus-Terminal: das Terminal, das Moodus dem Kunden im Rahmen des Vertrags zur Verfügung stellt.

Angebot: das von Moodus erstellte Angebot in Bezug auf ein oder mehrere Moodus-Terminals und/oder die Dienstleistungen.

Vertrag: der zwischen Moodus und dem Kunden geschlossene Vertrag in Bezug auf das Moodus-Terminal und/oder die Dienstleistungen.

Software: die von Moodus dem Kunden zur Verfügung gestellte Computersoftware.

2 Vereinbarung, Angebot und Bestätigung

2.1 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote sowie für das Zustandekommen, den Inhalt und die Erfüllung aller zwischen dem Kunden und Moodus geschlossenen Verträge sowie für alle anderen Anfragen, Angebote und Rechtshandlungen zwischen Moodus und dem Kunden. Abweichungen von diesen Allgemeinen Bedingungen können nur schriftlich zwischen dem Auftraggeber und Moodus vereinbart werden.

2.2 Die Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 2 (zwei) Monaten. Die Angebote können aufgrund einer unvorhergesehenen Änderung der Arbeiten geändert werden. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die in einem Angebot genannten Tarife und Angebote gelten nicht automatisch für künftige Verträge. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die Moodus von ihm oder in seinem Namen zur Verfügung gestellt wurden und auf denen Moodus das Angebot basiert.

2.3 Angebote werden vom Auftraggeber schriftlich bestätigt. Wenn der Kunde dies nicht tut, aber dennoch zustimmt, dass Moodus mit der Ausführung des Vertrags beginnt, gilt der Inhalt des Angebots als vereinbart und es gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weitere mündliche Vereinbarungen und Absprachen binden Moodus nur, wenn sie von Moodus schriftlich bestätigt werden.

2.4 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wird die Anwendbarkeit etwaiger (Einkaufs-)Bedingungen des Auftraggebers ausdrücklich abgelehnt.

3 Die Ausführung des Vertrags

3.1 Moodus bemüht sich, die Leistungen sorgfältig und unabhängig zu erbringen, die Interessen des Auftraggebers nach bestem Wissen zu vertreten und ein für den Auftraggeber nützliches Ergebnis anzustreben, wie es von einem vernünftig und professionell handelnden Unternehmen erwartet werden kann und darf. Soweit erforderlich und möglich, wird Moodus den Kunden über die Erbringung der Dienstleistungen auf dem Laufenden halten.

3.2 Der Auftraggeber unternimmt alles, was vernünftigerweise notwendig oder wünschenswert ist, um eine rechtzeitige und korrekte Lieferung durch Moodus zu ermöglichen, wie z.B. die rechtzeitige Lieferung (bzw. Bereitstellung) von vollständigen, soliden und klaren Daten oder Materialien, die Moodus angibt oder von denen der Auftraggeber weiß oder vernünftigerweise wissen sollte, dass sie für die Ausführung des Vertrages notwendig sind. Moodus haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass Moodus sich auf unrichtige oder unvollständige Angaben der Gegenpartei verlassen hat.

3.3 Wenn und soweit es für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich ist, ist Moodus berechtigt, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.

3.4 Die von Moodus angegebene Frist für die Erbringung von Dienstleistungen ist ein Richtwert, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3.5 Abweichungen des (End-)Ergebnisses gegenüber dem Vereinbarten sind kein Grund für Ablehnung, Rabatt, Schadenersatz oder Auflösung des Vertrags, wenn diese Abweichungen unter Berücksichtigung aller Umstände vernünftigerweise von geringer Bedeutung sind.

4 Tarife und Zahlungen

A. Terminal

4.1 Der Abonnementpreis für das Endgerät setzt sich – sofern zutreffend – aus der Summe der folgenden Komponenten zusammen:

a. Abschreibung Moodus-Terminal;

b. Honorar Moodus-Plattform und Kundenportal (Berichte);

c. Reparatur- und Wartungskosten;

d. Erstattung der Kosten für einen Ersatzterminal in Moodus;

e. Verwaltungsgebühr und

f. sonstige Kosten

die in dem Abkommen festgelegt sind.

4.2 Die Abonnementgebühr versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer (VAT).

4.3 Die Abonnementgebühr wird einmal jährlich im Voraus erhoben.

4.4 Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.

B. Software

4.4 Moodus berechnet dem Kunden einmal pro Jahr im Voraus eine Nutzungsgebühr für die Nutzung der Software.

4.5 Die Abonnementgebühr versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer (VAT).

4.6 Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum.

4.4 Hat der Kunde nicht innerhalb der Zahlungsfrist gezahlt, ist er ohne weitere Inverzugsetzung von Rechts wegen in Verzug. Der Abnehmer schuldet die gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ab dem Zeitpunkt, an dem er in Verzug ist, bis zum Tag der vollständigen Bezahlung.

4.5 Alle Rechnungen werden von Moodus in digitaler Form an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

4.6 Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr ist Moodus berechtigt, seine Tarife jährlich mindestens um den Preisindex für Verbraucher anzupassen.

4.7 Moodus informiert den Kunden rechtzeitig per E-Mail über seine Absicht, den Preis oder Tarif zu erhöhen. Moodus wird den Betrag der Erhöhung und das Datum ihres Inkrafttretens angeben.

5. Eigentum und Nutzung Moodus-Terminal

5.1 Das Moodus-Terminal (und jegliches zur Verfügung gestelltes Zubehör) ist und bleibt das ausschließliche Eigentum von Moodus.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von einem sorgfältigen Menschen zu erwartende Sorgfalt walten zu lassen.

5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, das Terminal zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. Das Gleiche gilt für die demontierbaren Komponenten des Terminals.

5.4 Es steht dem Kunden nicht frei, die Art, den Zweck oder das Layout des Moodus-Terminals zu ändern. Jede Änderung am Moodus-Terminal bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Moodus.

5.5 Bei einer Störung des Moodus-Terminals repariert oder ersetzt Moodus dieses innerhalb von 48 Stunden nach Benachrichtigung durch den Kunden.

5.6 Der Kunde unterlässt jedes Verhalten, das das Eigentum von Moodus in Frage stellen könnte.

5.7 Wenn der Kunde aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, das Moodus-Terminal zu benutzen, geschieht dies auf sein Risiko und hat daher keinen Einfluss auf seine Zahlungsverpflichtungen, es sei denn, die Unfähigkeit, das Terminal zu benutzen, ist von unangemessen langer Dauer oder die Folge von Umständen, die Moodus zuzuschreiben sind.

5.8 Moodus ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten sowie den Vertrag mit dem Auftraggeber und etwaige Zusatzverträge durch Dritte fortsetzen zu lassen, und der Auftraggeber erteilt Moodus hiermit im Voraus seine Zustimmung zur Übertragung des Rechtsverhältnisses des Auftraggebers mit Moodus auf einen Dritten.

6. Rechte an geistigem Eigentum

6.1 Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf das Moodus-Terminal, die zugehörigen Komponenten, Geräte und die Software liegen bei Moodus und/oder seinen Lieferanten oder Lizenzgebern.

6.2 Moodus gewährt im Rahmen des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, beschränktes Recht zur Nutzung der Software für die Dauer des Vertrages, ausschließlich in und zugunsten des eigenen Unternehmens oder der eigenen Organisation und ausschließlich für den im Vertrag vereinbarten Verwendungszweck.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die zwischen den Parteien vereinbarten Einschränkungen des Nutzungsrechts an der Software jederzeit strikt einzuhalten. Dem Kunden ist bekannt, dass ein Verstoß gegen eine vereinbarte Nutzungsbeschränkung sowohl eine zurechenbare Nichterfüllung des Auftrages als auch eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte an der Software darstellt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dafür zu sorgen, dass er die Einschränkungen des Nutzungsrechts beachtet.

6.4 Ohne die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Moodus ist es dem Kunden nicht gestattet, dieses Nutzungsrecht an einen Dritten zu übertragen.

6.3 Es ist dem Auftraggeber ausdrücklich untersagt, die von Moodus entworfene oder entwickelte Software ohne schriftliche Zustimmung von Moodus zu vermieten oder anderweitig von Dritten nutzen zu lassen. Dem Kunden ist es außerdem untersagt, die von Moodus entwickelte Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Moodus zu kopieren, zu verändern oder zu vervielfältigen.

7. Datenschutz

Moodus verweist auf seine Datenschutzerklärung, die auf seiner Website www.moodus.com veröffentlicht ist.

8. Aussetzung und Auflösung

8.1 Moodus hat das Recht, wenn der Abnehmer mit einer seiner Verpflichtungen gegenüber Moodus in Verzug ist oder wenn Moodus vernünftigerweise erwarten kann, dass der Abnehmer mit seinen Verpflichtungen gegenüber Moodus in Verzug geraten wird, die (weitere) Ausführung des Vertrags durch eine schriftliche Mitteilung (auch per E-Mail) auszusetzen oder den Vertrag ohne schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass Moodus zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist, unbeschadet seiner sonstigen Rechte. Im Falle der Auflösung gehen die Kosten für die vorzeitige Rückholung des Moodus-Terminals zu Lasten des Kunden.

9. Haftung/Schadenersatz/Bußgelder/Kosten

9.1 Im Falle eines Schadens am oder durch das Moodus-Terminal und/oder die Dienstleistungen ist der Kunde verpflichtet, Moodus unverzüglich telefonisch unter 020 894 3709 oder per E-Mail an info@moodus.com zu informieren.

9.2 Moodus haftet dem Kunden gegenüber nicht für Schäden, die aus einer fehlerhaften oder fahrlässigen Nutzung des Moodus-Terminals, der Software und/oder der Dienstleistungen, einschließlich der damit verbundenen Abnutzung, oder aus einer fehlerhaften Installation und/oder einer fehlerhaften Montage des Moodus-Terminals und der dazugehörigen Liefergegenstände durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten oder aus einer fehlerhaften Nutzung der Software resultieren.

9.3 Der Kunde stellt Moodus von allen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich des Ersatzes von Kosten, Schäden, der Zahlung von Bußgeldern und dergleichen, die sich aus der Nutzung des Terminals, der Software und/oder der Dienstleistungen von Moodus ergeben oder damit zusammenhängen.

9.4 Moodus haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, verminderten Firmenwert und dergleichen infolge von Ansprüchen des Kunden, die sich aus der Nutzung des Terminals, der Software und/oder der Dienstleistungen von Moodus ergeben, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von Moodus oder von ihr eingeschalteten Dritten zurückzuführen.

9.5 Der Auftraggeber haftet für alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten welcher Art auch immer, die Moodus infolge einer Verletzung seiner Verpflichtungen durch den Auftraggeber aufwenden musste.

10. Beendigung des Abkommens

10.1 Jede Partei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 2 (zwei) Monaten kündigen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

10.2 Im Falle der Nichterfüllung einer Verpflichtung durch den Kunden kann Moodus den Vertrag gemäß Artikel 8.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverzüglich kündigen.

11. Rückkehr des Moodus-Terminals

11.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Moodus-Terminal innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen nach Beendigung des Vertrags in gutem Zustand zurückzugeben, wobei die normale Abnutzung zu berücksichtigen ist. Die Logistikkosten gehen zu Lasten von Moodus. Die Kosten für die Behebung der Schäden, die bei der Rückgabe des Moodus-Terminals festgestellt werden, gehen zu Lasten des Kunden.

11.2 Befindet sich das Moodus-Terminal bei Rückgabe in einem wesentlich schlechteren Zustand als bei sorgfältiger Nutzung und Pflege und unter Berücksichtigung des Alters, ist Moodus berechtigt, dem Kunden die daraus resultierende Wertminderung in Rechnung zu stellen.

12. Sonstiges

12.1 Abweichungen von oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Bedingungen oder dem Vertrag können nur schriftlich zwischen Moodus und dem Kunden vereinbart werden.

12.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (teilweise) ungültig oder nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft, und Moodus und der Auftraggeber werden eine Ersatzbestimmung vereinbaren, wobei der Zweck und der Inhalt der zu ersetzenden Bestimmung(en) so weit wie möglich erhalten bleiben soll.

13. Rechtswahl / zuständiges Gericht

13.1 Diese allgemeinen Bedingungen sowie die Verträge zwischen den Parteien unterliegen dem niederländischen Recht.

13.2 Alle Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in Amsterdam vorgelegt.

Moodus wit

Gyroscoopweg 23
1042AC, Amsterdam
+31 (0)20 894 3709

info@moodus.com